Einspar-Contracting: Wie Sie auch bei knapper Liquidität energetische Sanierungen im Bestand realisieren können

Deutschland im Jahr 2025: Die Haushaltslage vieler Kommunen ist extrem angespannt, und auch Unternehmen halten sich mangels Planungssicherheit mit Investitionen spürbar zurück. Gleichzeitig sind die Zielvorgaben so ambitioniert wie nie und der finanzielle Druck, in Zeiten hoher Energiekosten den Verbrauch zu senken und den Anlagenbestand zu erneuern, steigt beständig. Stellt sich die Frage: Gibt es einen Ausweg aus diesem lähmenden Stillstand? Und wie genau sieht der aus?

Pflänzchen mit Glühbirne und Geldmünzen

Was unterscheidet Einspar-Contracting von anderen Arten des Contractings?

Um die wichtigste Frage gleich klar und deutlich zu beantworten: Ja, es gibt einen Ausweg – und wir haben mit einer Reihe erfolgreich abgeschlossener Projekte in den vergangenen Jahren auch bereits „geliefert“ – das heißt, praktisch unter Beweis gestellt, dass die Vorgehensweise funktioniert und die gewünschten Ergebnisse erreicht werden.

Das Einspar-Contracting ist eine besondere Form der Ausschreibung von Aufträgen, bei der nicht – wie sonst üblich – die zu erbringenden Bauleistungen für die energetische Sanierung oder die Energielieferung ausgeschrieben werden, sondern das Einsparziel.

Die Ausschreibung gewinnt also das Unternehmen, dass die höchste Einsparung in Bezug auf die Investition gewährleisten kann. Die Maßnahmen finanzieren sich üblicherweise aus den Einsparungen, sodass für den Auftraggeber keine Investitionskosten entstehen.

Welche Vorteile bietet Einspar-Contracting bei der energetischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden?

Diese besondere Art der Ausschreibung zieht fundamentale Änderungen in der Arbeitsweise des Auftragnehmers und in der Zusammenarbeit mit TGA-Planern nach sich.

Statt mittels Ausschreibung bereits im Vorfeld festzulegen, auf welchem Weg das Ziel erreicht werden soll, hat der Anlagenerrichter beim Einspar-Contracting innerhalb eines bestimmten Rahmens freie Hand. Er kann seine gesamte kreative Energie einsetzen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Pflichtmaßnahmen mit einzubeziehen.

In der Praxis heißt das für uns als Planer: Wir liefern lediglich alle nötigen Unterlagen und Informationen zum Bestandsgebäude (z. B. in Form von 3D-Scans und in Form der zu erreichenden Parameter der Raumklimatisierung), nehmen uns aber ansonsten etwas zurück. Wir schreiben z. B. nicht vor, welche Technologie zum Einsatz kommen soll und wo welche Rohrleitungen zu verlaufen haben.

Bei unseren Ausschreibungen zum Einsparcontracting haben wir, um nachhaltige Investitionen zu gewährleisten, immer auch eine Betrachtung der Lebenszykluskosten zur Bewertung der Angebote herangezogen, damit sichergestellt wird, dass die Investitionen auch langfristig wirtschaftlich sind.

Bisher ist es in allen von uns betreuten Vorhaben gelungen, das vorgegebene Ziel ohne nennenswerte liquide Mittel zu erreichen. Die Investments konnten durch die erzielten Einsparungen, teilweise in Kombination mit Fördermitteln, refinanziert werden. Eine Win-Win-Win Situation für alle Beteiligten.

Die größten Vorbehalte gegen Einspar-Contracting– und wie man sie ausräumt

Wenn diese Vorgehensweise so einfach und so erfolgversprechend ist: Warum kommt sie dann nicht viel häufiger zur Anwendung? Ganz ehrlich: Wir wissen es auch nicht. Aber wir wissen, welche Gründe viele Kunden abhalten, diesen Weg zu beschreiten:

  • Komplexe und schwer verständliche Verträge: Es gibt Kunden, die im mit Contracting-Verträgen schlechte Erfahrungen gemacht haben und übervorteilt wurden. Deshalb ist es wichtig, Vertragsbedingungen, Ziele, Pflichtmaßnahmen und Abrechnungsmodalitäten des Einsparcontractings selbst zu definieren. Zudem empfehlen wir unseren Auftraggebern, die Qualität der Ausführung der Leistung überwachen zu lassen, um mögliche Mängel zu identifizieren.
  • Einschränkung der Hoheit über die eigenen Anlagen: Viele Einsparziele lassen sich nur erreichen, indem Anlagen nach der Installation über einen längeren Zeitraum oder kontinuierlich optimiert werden. Das heißt in der Praxis: Der (externe) Auftragnehmer ist in die Regelung und Steuerung der Anlagen involviert. Daraus ergeben sich regelmäßig Konflikte mit der Haustechnik. Eventuelle Bedenken sollten ganz offen und transparent besprochen werden und können in der Regel ausgeräumt werden. Besonders heikle Punkte sind vertraglich klar zu regeln.
  • Sicherheitsbedenken: Aus dem Zugriff eines externen Akteurs auf die Anlagen können sich – bei mangelhaften Vorkehrungen seitens der IT – Sicherheitsrisiken ergeben. Auch diese Bedenken lassen sich meist im Austausch mit Planern und Auftragnehmern ausräumen.

Warum Findig ein kompetenter Partner für Beratungen und Projekte ist

Wir haben in den vergangenen Jahren einen reichen Erfahrungsschatz mit Blick auf das Einspar-Contracting gesammelt und sind auch auf der entsprechenden Seite der DENA als Berater gelistet. Zudem haben wir im Haus die seltene Verbindung von Wirtschafts- und Ingenieurskompetenz, die zur erfolgreichen Bearbeitung solcher Projekte notwendig ist.

Wenn Sie einen zuverlässigen Partner suchen, der Ihnen hilft, die Handbremse mit Blick auf die energetische Transformation zu lösen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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